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BGH, 18.12.2019 - 4 StR 379/19 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (9)
- HRR Strafrecht
§ 349 Abs. 2 StPO
Verwerfung der Revision als unbegründet - openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- IWW
§ 349 Abs. 2 StPO, § 73e Abs. 1 StGB, § 358 Abs. 2 Satz 1 StPO, § 473 Abs. 4 StPO
- Wolters Kluwer
Änderung des Schuldspruchs bei einer Verurteilung wegen Beihilfe zum Betrug in 15 Fällen und wegen Beihilfe zum Betrug in 39 Fällen
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- rechtsportal.de
StPO § 349 Abs. 2 ; StGB § 73e Abs. 1
Änderung des Schuldspruchs bei einer Verurteilung wegen Beihilfe zum Betrug in 15 Fällen und wegen Beihilfe zum Betrug in 39 Fällen - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (1)
- BGH, 17.07.2019 - 4 StR 195/19
Unerlaubter Besitz von Betäubungsmitteln (Konkurrenzen: gleichzeitiger Besitz …
Auszug aus BGH, 18.12.2019 - 4 StR 379/19
Der Senat hat die Gesamtschuldnerschaft mit früheren Mitangeklagten im Tenor zum Ausdruck gebracht, wobei die Angabe des Namens des (jeweiligen) weiteren Gesamtschuldners nicht erforderlich ist (vgl. BGH, Beschluss vom 17. Juli 2019 ? 4 StR 195/19, NStZ-RR 2019, 313, 314 mwN).